Abschnitt VIII: Anhänge und Anlagen

Letzte Änderung am: 01.01.2015,
Beschluss vom: 03.12.2014

(Derzeit nicht belegt. Bis zur Ausfüllung der Anlage E gilt § 18a.)

Samstag, November 9, 2024

Anlage E: Einführung, Leistungsfeststellung und Auszahlung des Leistungsentgelts

(Derzeit nicht belegt. Bis zur Ausfüllung der Anlage E gilt § 18a.)

Freitag, Oktober 11, 2024

Anlage E: Einführung, Leistungsfeststellung und Auszahlung des Leistungsentgelts

(Derzeit nicht belegt. Bis zur Ausfüllung der Anlage E gilt § 18a.)

Freitag, Oktober 11, 2024

Anlage E: Einführung, Leistungsfeststellung und Auszahlung des Leistungsentgelts

(Derzeit nicht belegt. Bis zur Ausfüllung der Anlage E gilt § 18a.)