Abschnitt B: Dienstliche Beurteilung und Leistungsfeststellung der Schulleiterinnen und Schulleiter an katholischen Schulen

Letzte Änderung am: 01.01.2025,
Beschluss vom: 26.03.2025

1Sind Angaben dazu möglich, für welche weiteren dienstlichen Aufgaben und Funktionen die beurteilte Schulleiterin bzw. der beurteilte Schulleiter in Betracht kommen (z. B. im Bereich der diözesanen Schulabteilungen oder des Katholischen Schulwerks), so sind diese bei dem Beurteilungsmerkmal „Verwendungseignung“ zu vermerken.

2Die Beurteilungsaussagen müssen die Feststellung über die dienstliche Verwendungseignung tragen.

Montag, September 15, 2025

3. Verwendungseignung

1Sind Angaben dazu möglich, für welche weiteren dienstlichen Aufgaben und Funktionen die beurteilte Schulleiterin bzw. der beurteilte Schulleiter in Betracht kommen (z. B. im Bereich der diözesanen Schulabteilungen oder des Katholischen Schulwerks), so sind diese bei dem Beurteilungsmerkmal „Verwendungseignung“ zu vermerken.

2Die Beurteilungsaussagen müssen die Feststellung über die dienstliche Verwendungseignung tragen.

Montag, September 15, 2025

3. Verwendungseignung

1Sind Angaben dazu möglich, für welche weiteren dienstlichen Aufgaben und Funktionen die beurteilte Schulleiterin bzw. der beurteilte Schulleiter in Betracht kommen (z. B. im Bereich der diözesanen Schulabteilungen oder des Katholischen Schulwerks), so sind diese bei dem Beurteilungsmerkmal „Verwendungseignung“ zu vermerken.

2Die Beurteilungsaussagen müssen die Feststellung über die dienstliche Verwendungseignung tragen.

Freitag, Oktober 11, 2024

3. Verwendungseignung

1Sind Angaben dazu möglich, für welche weiteren dienstlichen Aufgaben und Funktionen die bzw. der beurteilte Schulleiterin bzw. Schulleiter in Betracht kommen (z. B. im Bereich der diözesanen Schulabteilungen oder des Katholischen Schulwerks), so sind diese bei dem Beurteilungsmerkmal „Verwendungseignung“ zu vermerken.

2Die Beurteilungsaussagen müssen die Feststellung über die dienstliche Verwendungseignung tragen.

Freitag, Oktober 11, 2024

3. Verwendungseignung

1Sind Angaben dazu möglich, für welche weiteren dienstlichen Aufgaben und Funktionen die bzw. der beurteilte Schulleiterin bzw. Schulleiter in Betracht kommen (z. B. im Bereich der diözesanen Schulabteilungen oder des Katholischen Schulwerks), so sind diese bei dem Beurteilungsmerkmal „Verwendungseignung“ zu vermerken.

2Die Beurteilungsaussagen müssen die Feststellung über die dienstliche Verwendungseignung tragen.