Betriebseigene Prüfung (BeP)

Letzte Änderung am: 01.01.2021,
Beschluss vom: 25.11.2020

Entgeltgruppe 4

Kommunale Beschäftigte, die bei der Durchführung von Veranstaltungen in nicht unerheblichem Ausmaß schwierige Tätigkeiten ausüben

 

Entgeltgruppe 8

Fachkraft für Veranstaltungstechnik, die nicht als Verantwortliche im Sinne des § 39 VStättV benannt ist, sondern als Fachkraft gem. § 40 Abs. 5 Nr. 4 VStättV verantwortlich entsprechende Tätigkeiten übernimmt.

 

Entgeltgruppe 9a

Fachkraft für Veranstaltungstechnik, die als Verantwortliche für Veranstaltungstechnik im Sinne des § 39 VStättV benannt ist und als Verantwortliche gem. § 40 VStättV tätig ist.

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