Entgeltgruppe 3
Elektrokarren(wagen)fahrerinnen/Elektrokarren(wagen)fahrer und Dieselkarren(wagen)fahrerinnen/Dieselkarren(wagen)fahrer, soweit nicht Fahrerinnen/Fahrer von Mehrzweckfahrzeugen oder kraftfahrzeugähnlichen Reinigungsmaschinen.
Anmerkung:
Voraussetzung ist, dass keine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr erfolgen muss.
Entgeltgruppe 4
Fahrerin/Fahrer, Kraftfahrerin/Kraftfahrer.
Entgeltgruppe 5
1. Fahrerin/Fahrer, Kraftfahrerin/Kraftfahrer von Fahrzeugen ab 3,5 t.
Anmerkung zu Fallgruppe 1:
Voraussetzung ist eine Tätigkeit als Fahrerin/Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen.
2. Beschäftigte, die ein bewegliches Großwerkzeug/Sonderfahrzeug bedienen (z.B. Bagger, Kunsteisbearbeitungsmaschinen, Schneepistenwalzen, Planierraupen).
3. Berufskraftfahrer mit einschlägiger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit.
Anmerkung zu Fallgruppe 3:
Voraussetzung ist eine Tätigkeit als Fahrerin/Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen.
Entgeltgruppe 6
1. Fahrerin/Fahrer von zum öffentlichen Verkehr zugelassenen Mehrzweckfahrzeugen (Unimog und vergleichbare Fahrzeuge) bei regelmäßiger Verwendung verschiedener Anbaugeräte mit mehr als 7,5 t.
2. Beschäftigte der EG 5, die ein bewegliches Großwerkzeug/Sonderfahrzeug fahren, dessen Bedienung besondere Fachkenntnisse erfordert.
3. Beschäftigte, die Pumpsaugfahrzeuge bedienen.
4. Berufskraftfahrerin/Berufskraftfahrer für Kraftfahrzeuge, deren zulässiges Gesamtgewicht mehr als 7,5 t beträgt.