Entgeltgruppe 3
1. Beschäftigte an Friedhöfen, deren Tätigkeiten einer eingehenden fachlichen Einarbeitung bedürfen.
2. Grabmacherin/Grabmacher, soweit nicht EG 4.
Entgeltgruppe 4
1. Beschäftigte, die Leichen für die Bestattung vorbereiten.
2. Grabmacherin/Grabmacher unter Einsatz von schwierig zu bedienenden Maschinen (z.B. Bagger).
Entgeltgruppe 5
1. Beschäftigte an Friedhöfen mit Überwachungs-, Aufsichts- oder Kontrollfunktion oder Vertretung nach außen.
2. Beschäftigte an Friedhöfen mit einer einschlägigen mindestens dreijährigen Berufsausbildung, z.B. im Berufsfeld des Bauberufes, des Bestattungswesens und der Gartenbau-, Agrar- und Forstberufe, Steinmetze, die handwerkliche Tätigkeiten ausüben.