Entgeltgruppe 2
1. Beschäftigte mit einfachen hauswirtschaftlichen Arbeiten.
2. Beschäftigte mit einfachen Hilfsarbeiten in Wäschereien und Büglereien, wie Zusammenlegen oder Sortieren von Wäsche.
3. Beschäftigte mit einfachen Hilfsarbeiten in Nähereien, wie Flickarbeiten.
4. Beschäftigte, die Verpflegung portionieren oder ausgeben und servieren.
Entgeltgruppe 3
1. Beschäftigte, die Hilfsarbeiten in Küchen verrichten, für die eine eingehende fachliche Einarbeitung notwendig ist.
2. Beschäftigte, die hauswirtschaftliche Arbeiten an komplizierten Küchenmaschinen verrichten.
3. Handbüglerin/Handbügler und Maschinenbüglerin/Maschinenbügler (Maschinenplätter) ohne Prüfung.
4. Manglerin/Mangler.
5. Handwäscherin/Handwäscher und Maschinenwäscherin/Maschinenwäscher ohne Prüfung.
6. Stationshilfen, die Reinigungsarbeiten in Krankenzimmern von Krankenanstalten oder in Pflegeabteilungen von Altenheimen verrichten und Speisen und Getränke zutragen.
7. Wäscheabgeberinnen/Wäscheabgeber in Badeanstalten.
Entgeltgruppe 4
1. Köchinnen/Köche ohne dreijährige Berufsausbildung als Köchin/Koch.
2. Näherinnen/Näher.
3. Beschäftigte in der Hauswirtschaft ohne Ausbildung, die in Speiseräumen oder Kantinen auch am Einkauf beteiligt sind, Preiskalkulationen durchführen und verantwortlich Kassengeschäfte abwickeln.