Entgeltgruppe 3
Beschäftigte in Lagern mit Hilfstätigkeiten.
Entgeltgruppe 4
1. Beschäftigte in Lagern ohne Berufsausbildung in der Tätigkeit einer Fachkraft für Lagerlogistik/Fachlageristin/Fachlagerist.
2. Lageristinnen oder Lageristen ohne dreijährige Berufsausbildung.
3. Lageristinnen oder Lageristen mit zweijähriger Ausbildung Fachlageristin/Fachlagerist).
Entgeltgruppe 5
1. Fachkraft für Lagerlogistik.
2. Beschäftigte in Lagern mit besonderer Verantwortung in besonders wertvollen Lagern.
Entgeltgruppe 6
Beschäftigte mit einschlägiger mindestens dreijähriger Berufsausbildung in Lagern mit besonderer Verantwortung in besonders wertvollen Lagern.