2. Wahlordnung für die Vertreter und Vertreterinnen der Dienstnehmerseite in der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission aus den bayerischen Diözesen

Letzte Änderung am: 01.10.2005,
Beschluss vom: 01.01.2006

Diese Ordnung tritt zum 01.05.1999 in Kraft.

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