E, 1. Regelungen für Auszubildende

Letzte Änderung am: 01.03.2018,
Beschluss vom: 29.11.2018

Für die Ausbildung an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und Vorfesttagen, für den Bereitschaftsdienst und die Rufbereitschaft, für die Überstunden und für die Zeitzuschläge gelten die für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Regelungen sinngemäß.

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