Dritter Abschnitt: Beihilfe auf Grund arbeitsvertragsrechtlicher Vorschriften

Letzte Änderung am: 01.01.2011,
Beschluss vom: 16.02.2012

Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit im Sinne der §§ 31 bis 38 und 39 Satz 3 BayBhV sind nicht beihilfefähig.

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