A. Arbeitszeitregelungen für kirchenspezifische Tätigkeiten

Letzte Änderung am: 01.10.2005,
Beschluss vom: 01.01.2006

Die Arbeitszeit kann auch auf bis zu zehn Stunden täglich verlängert werden, wenn acht Stunden täglich im Durchschnitt eines Ausgleichszeitraums von bis zu einem Jahr nicht überschritten werden.

No revisions available.