D, 16. Regelung zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern

Letzte Änderung am: 01.03.2021,
Beschluss vom: 19.05.2021

Die Beschäftigten sind an die Vereinbarungen gemäß § 2 mindestens für die Laufzeit des Leasingvertrages, längstens jedoch für die Dauer von 36 Monaten (Überlassungszeitraum) gebunden, sofern kein wichtiger Grund für die vorzeitige Kündigung besteht.

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