Erster Abschnitt: Kirchliche Höherversicherung

Letzte Änderung am: 01.04.2013,
Beschluss vom: 30.01.2013

Die Erklärungen, die zur An- und Abmeldung des/der Beschäftigten und seiner/ihrer Angehörigen bei der kirchlichen Höherversicherung I erforderlich sind, hat der/die Beschäftigte schriftlich und fristgemäß dem kirchlichen Arbeitgeber gegenüber abzugeben.

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