Sechster Abschnitt - Feststellung des Wahlergebnisses

Letzte Änderung am: 01.04.2022,
Beschluss vom: 31.03.2022

Der Wahlvorstand entscheidet über die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen, die Zurückweisung von Wahlbriefen, über alle sich im Zusammenhang mit der Wahlhandlung oder der Feststellung des Wahlergebnisses ergebenden Fragen.

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