Kirchenspezifische Tätigkeiten werden vorwiegend von folgenden kirchlichen Berufsgruppen geleistet:
a)
– Religionslehrerinnen/Religionslehrer im Kirchendienst
– Pädagogisches Personal (§ 16 AVBayKiBiG) in den katholischen Kindertageseinrichtungen
– Mitarbeiter in der kirchlichen Erwachsenenbildung und Verbandsarbeit
– Mitarbeiter in der kirchlichen Jugendarbeit
– Mitarbeiter in kirchlichen Beratungsstellen
– Mitarbeiter an kirchlichen Pressestellen
b)
– Gemeindeassistenten und -referenten
– Seelsorgshelfer
– Kirchenmusiker
– Mesner
– Pastoralassistenten und -referenten soweit deren Tätigkeit nicht vom Teil B erfasst wird.
c)
sonstige Mitarbeiter, denen aufgrund der Weisung des Vorgesetzten kirchenspezifische Tätigkeiten übertragen werden