II. Altersteilzeit (ATZ)

Letzte Änderung am: 01.01.2010,
Beschluss vom: 10.11.2010

1In einer Dienstvereinbarung können von den §§ 2 bis 11 abweichende Regelungen vereinbart werden. 2Abweichende Regelungen sind nur zulässig, soweit die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen für Altersteilzeit nach dem AltTZG nicht unterschritten werden.

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