Erster Teil - Allgemeine Vorschriften -

Letzte Änderung am: 01.07.2010,
Beschluss vom: 25.02.2010

Die Beteiligten können vor den kirchlichen Gerichten für Arbeitssachen den Rechtsstreit selbst führen oder sich von einer sach- und rechtskundigen Person vertreten lassen.

No revisions available.