II. Arbeitsrechtlicher Teil

Letzte Änderung am: 01.10.2005,
Beschluss vom: 01.01.2006

Diese Dienstordnung Teil II gilt für die Gemeindereferentinnen/Gemeindereferenten – nachfolgend Beschäftigte genannt –, die von der von der Freisinger Bischofskonferenz am 19. 09. 2001 beschlossenen Dienstordnung Teil I  erfasst sind; für Gemeindeassistentinnen/Gemeindeassistenten gilt sie sinngemäß.

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