1Diese Regelung gilt für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich der Teile A, 1., E. 1., E, 2., E, 4. und E, 5. fallen. 2Ausgenommen sind Beschäftigte, auf die die Teile B, 4. und B, 6. Anwendung finden.
1Diese Regelung gilt für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich der Teile A, 1., E. 1., E, 2., E, 4. und E, 5. fallen. 2Ausgenommen sind Beschäftigte, auf die die Teile B, 4. und B, 6. Anwendung finden.
Mittwoch, Februar 12, 2025
§ 1 Geltungsbereich
1Diese Regelung gilt für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich der Teile A, 1., E. 1., E, 2., E, 4. und E, 5. fallen. 2Ausgenommen sind Beschäftigte, auf die die Teile B, 4. und B, 6. Anwendung finden.
Freitag, November 8, 2024
§ 1 Geltungsbereich
1Diese Regelung gilt für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich der Teile A, 1., E. 1., E, 2., E, 4. und E, 5. fallen. 2Ausgenommen sind Beschäftigte, auf die die Teile B, 4. und B, 6. Anwendung finden.
Freitag, November 8, 2024
§ 1 Geltungsbereich
1Diese Regelung gilt für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich der Teile A, 1., E. 1., E, 2., E, 4. und E, 5. fallen. 2Ausgenommen sind Beschäftigte, auf die die Teile B, 4. und B, 6. Anwendung finden.
Dienstag, Oktober 8, 2024
§ 1 Geltungsbereich
1Diese Regelung gilt für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich der Teile A, 1., E. 1., E, 2., E, 4. und E, 5. fallen. 2Ausgenommen sind Beschäftigte, auf die die Teile B, 4. und B, 6. Anwendung finden.