D, 16. Regelung zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern

Letzte Änderung am: 01.03.2021,
Beschluss vom: 19.05.2021

(1) Diese Regelung gilt für Beschäftigte, die in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis zu ihrem Arbeitgeber stehen.

(2) Diese Regelung gilt nicht für
– Auszubildende, Schülerinnen und Schüler, dual Studierende sowie Praktikantinnen und Praktikanten,
– geringfügig Beschäftigte,
– Beschäftigte in der Freistellungsphase des Altersteilzeitblockmodells.

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