Diese Entsendeordnung regelt gemäß § 6 Absatz 9 der Ordnung der Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen (Bayerische Regional-KODA-Ordnung – BayRKO) die Entsendung von Vertretern/Vertreterinnen der tariffähigen Arbeitnehmerkoalitionen (im Folgenden Gewerkschaften) auf der Mitarbeiterseite in die „Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen“ (im Folgenden Kommission).