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Freitag, 01. Januar 2010
Mittwoch, 10. November 2010
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(Diese Regelung tritt zum 1. Januar 2010 in Kraft. Bei Inkrafttreten bereits bestehende Dienstvereinbarungen bleiben unberührt. Diese Regelung gilt für Beschäftigte, die bis zum 31. Dezember 2016 die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen und deren Altersteilzeitarbeitsverhältnis oder deren flexible Altersarbeitszeit vor dem 1. Januar 2017 begonnen hat.)

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