(Derzeit nicht belegt. Bis zur Ausfüllung der Anlage E gilt § 18 a.)
Hinweis:
Die Bayerische Regional-KODA ist sich einig, dass in der Zeit bis 31. Dezember 2012 die Voraussetzungen zur Einführung, Gewährung und weiteren Ausgestaltung des Leistungsentgelts geprüft werden sollen.